Erbschaftssteuer in Karlsruhe: Mittelstand zittert vor dem Urteil
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Erbschaftssteuer. Vor allem kleine und mittelständische Betriebe befürchten spürbare Nachteile bei der Weitergabe an die nächste Generation.
Die bisherigen Privilegien für Unternehmen bei der Erbschaftssteuer könnten eingeschränkt oder sogar vollständig aufgehoben werden. Bislang ist es so: Wenn die Erben einer Firma diese fünf oder sieben Jahre weiterführen und die Arbeitsplätze erhalten, bleiben sie zu 80 Prozent beziehungsweise sogar zu 100 Prozent von der Erbschaftssteuer befreit. Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern sind von der Abgabe allerdings generell ausgenommen. Dem Bundesfinanzhof (BFH) gingen diese Ausnahmen zu weit – schließlich wird nach der derzeit noch geltenden Regelung Betriebsvermögen im Erbfall deutlich besser gestellt als beispielsweise eine Immobilie oder Geldvermögen.
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Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/Mittelstand-zittert-vor-dem-Urteil-article13164031.html