Mehr Bund-Länder-Förderung der Hochschulen erlaubt keinen Aufschub
“Wir wollen eine Ergänzung des Grundgesetzes”, so Wintermantel, “die eine stärkere Zusammenarbeit von Ländern und Bund bei der Förderung der Hochschulen und damit der Bildung und Ausbildung unserer jungen Menschen erlaubt.” Befristete Sonderprogramme seien eine hilfreiche Zwischenlösung, reichten jedoch nicht aus, um die hohe Qualität von Lehre und Forschung dauerhaft sicher zu stellen, die die Gesellschaft und insbesondere die Studierenden zu Recht von ihren Hochschulen erwartet.
“Es entbehrt nicht der Absurdität, dass alle Entscheidungsträger die Einsicht in die Notwendigkeit einer entsprechenden verfassungsrechtlichen Regelung und damit der Korrektur eines offenkundigen Fehlers zwar teilen, dann aber die einfache Lösung wieder zerreden statt endlich zu handeln”, sagte die HRK-Präsidentin.
Quelle: www.bildungsklick.de
